Hausordnung (zugleich AGB)


  1. Die Ausrüstung des Ferienhauses ist zu Ihrem Wohlbefinden angeschafft – und wir sind sicher, dass Sie pfleglich damit umgehen werden. Sollte Ihnen doch einmal ein Missgeschick geschehen, so bitten wir, dies der Objektbetreuung zeitnah, spätestens jedoch vor Abreise, mitzuteilen. – Für BAGATELLSCHÄDEN (z.B. eine zerbrochene Tasse) wird Sie niemand belangen. Dennoch wollen Sie auch das bitte mitteilen, damit wir das Beschädigte für die nächsten Gäste ersetzen können.

    Werden indes GRÖßERE SCHÄDEN durch Sie, Ihre Mitreisenden oder auch durch Ihre Besuche verursacht, dann haften Sie in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf Ihre Schadensminderungspflicht  sowie auf den Umstand Ihrer privaten Haftpflichtversicherung).

  2. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE wollen Sie bitte sicher verstauen. Bitte beachten Sie, dass wir für abhanden gekommene Sachen in keinem Falle haften. Um Geld und Dokumente sowie kleinere Wertsachen sicher aufbewahren zu können, steht Ihnen ein hotelüblicher SAFE zur Verfügung.
  3. Fenster und Türen sowie das Grundstückstor wollen Sie bitte schon aus den genannten Gründen unbedingt bei Ihrer Abwesenheit verschlossen halten.
  4. Für einen Schlüsselverlust haften Sie bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
  5. Die Wohnräume bitten wir stets regelmäßig zu lüften.
  6. Wir sind bemüht, unser Ferienhaus allergikerfreundlich zu führen. Deswegen sind TIERE jeder Art und Größe sowohl im Haus als auch auf dem Grundstück NICHT ERLAUBT.

    Bitte beachten Sie weiterhin, dass im Ferienhaus STRIKTES RAUCHVERBOT herrscht (Ihren Raucherbedürfnissen wollen Sie bitte ausschließlich auf der Terrasse nachgehen und für Kippen unbedingt den bereitstehenden Aschenbecher verwenden).
    Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte sehen wir uns genötigt, von Ihnen eine Renovierungs- bzw. Reinigungspauschale in Höhe von 250 Euro zu erheben.

  7. Einen PKW-Stellplatz sowie einen ABSCHLIEßBAREN FAHRRAD-SCHUPPEN (einschließlich Lade-Möglichkeit für E-Bikes) stellen wir unseren Feriengästen auf dem Ferienhausgrundstück unentgeltlich zur Verfügung. Damit kommt kein Verwahrungsvertrag gem. §§ 588ff. BGB zustande. Insofern stellen wir uns hinsichtlich etwaiger Beschädigungen oder des Abhandenkommens Ihrer Fahrzeuge/Fahrräder in jeder Weise haftungsfrei, es sei denn, es wäre uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar.
  8. Ruhezeiten: Wir wollen, dass Sie sich als unsere Gäste auf dem Grundstück ungehindert bewegen können. Dennoch bitten wir Sie, die ortsrelevanten Ruhezeiten (täglich 22.00 bis 07.00 Uhr) unbedingt einhalten zu wollen.          
  9. Das Ferienhaus verfügt über einen Kaminofen, der Ihnen zur Verfügung steht. Bitte verwenden Sie zu dessen Beheizung ausschließlich trockenes Holz oder Kaminpellets (beides erhalten Sie u.a. im hiesigen Baumarkt).
  10. Den Grillplatz im Garten des Ferienhauses können Sie frei nutzen. Um den Grillkamin vor Hitzeschäden zu bewahren, bitte wir, zum Grillen ausschließlich handelsübliche Holzkohle/Holzkohlenbriketts verwenden. Der Grillplatz ist nach jeder Benutzung eigenständig zu säubern.

    Sollten Kamin und/oder Grillplatz ungesäubert hinterlassen werden, wird Ihnen unsere Vermietungsfirma eine Reinigungspauschale berechnen.

  11. Für den zwangsläufig anfallenden Abfall stehen Ihnen neben den Sammelbehältnissen in den Hausräumen neben dem Eingangstor Abfalltonnen zur Verfügung. FLASCHEN UND SONSTIGES ALTGLAS entsorgen Sie bitte eigenständig in die Container in der Ortsmitte (in Nachbarschaft der Feuerwehr).

    Wir bitten eindringlich, Restmüll oder Essensreste nicht in die Toilette zu werfen.

  12. Unseren Gästen ein gepflegtes, angenehmes Hausumfeld zu bieten, ist das Grundstück mit einer automatischen Beregnungsanlage und einem Mähroboter ausgestattet. Nun ist es unser Anspruch, Ihre Erholung möglichst nicht zu beeinträchtigen. Deswegen werden wir die Beregnungsanlage möglichst nur in den Nachtstunden arbeiten lassen.

    Indes muss der Mähroboter, um Ihnen einen gepflegten, strapazierfähigen Rasen bieten können, auch am Tage von Zeit zu Zeit laufen.
    Deshalb bitten wir unbedingt alles vom Rasen zu nehmen, damit der Mähroboter Ihnen nichts zerstört oder gar selbst Schaden nimmt.
    Und bitte halten Sie vor allem Kinder von den Geräten fern (Verletzungsgefahr) und behindern oder verstellen Sie daran nichts, weil die Neujustierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Sollten Sie sich durch diese beiden Einrichtungen in irgendeiner Weise belästigt oder behindert fühlen, dann sagen Sie es bitte, damit wir Abhilfe schaffen.
    Wir haften ausdrücklich nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Missachtung der in diesem Punkt 12 genannten Regeln geschuldet sind.

  13. Ein DSL-Zugang (WLAN) steht unseren Ferienhaus-Gästen im Ferienhaus kostenlos zur Verfügung. Den Zugangscode erhalten Sie beim Check-In. Der Zugang ist ausschließlich für Sie und Ihre Begleitung bestimmt; Dritten Zugang zu gewähren, ist nicht erlaubt. Bei Störungen des WLAN-Anschlusses besteht kein Anspruch auf sofortige Reparatur oder Preisnachlass. – Wir denken, es ist vor allem auch in Ihrem Interesse, dass ausschließlich legale und virenfreie Websites aufgerufen und keine illegalen Downloads vorgenommen werden. Die Nutzung des Internetanschlusses geschieht auf eigene Gefahr. Insofern stellen wir uns diesbezüglich, insbesondere aber auch hinsichtlich straf- und zivilrechtlicher Folgen einer nicht regelkonformen Nutzung des Internetanschlusses, in jeder Weise haftungsfrei.
  14. Der in dem mit Ihnen für die temporäre Nutzung des Ferienhauses geschlossenen Mietvertrag bezeichnete Personenkreis ist hinsichtlich der Anzahl wie der namentlich benannten Personen unbedingt verbindlich. Der Austausch von Personen oder die Erweiterung der Personenzahl ist nicht bzw. nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die von uns beauftragte Vermietungsfirma möglich. – Kurzzeitige, stundenweise Besuche von Freunden, Urlaubsbekanntschaften oder dergleichen fallen nicht unter diese Regelung, doch sollten diese die Ausnahme bleiben. Keinesfalls ist eine Übernachtung Ihrer Besucher gestattet.
  15. Die gemäß der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 fällige Kurtaxe ist bei Anreise im vollen Umfange zu entrichten.
  16. Wir sind gewiss, dass Sie schon im eigenen Interesse das Ferienhaus und das zugehörige Grundstück während Ihres Aufenthaltes stets sauber halten und beides am Tag Ihrer Abreise in geordnetem Zustand – die Wohnflächen besenrein – übergeben werden.   
  17. Datenschutz: Das mit der Vermietung und Betreuung des Ferienhauses von uns betraute Unternehmen oder auch wir haben von Ihnen vor Vertragsabschluss notwendigerweise persönliche Daten abgefordert. Wir versichern ausdrücklich, dass wir mit diesen Daten äußerst sorgsam umgehen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur zu Zwecken, die mit der Vermietung und Betreuung des Ferienhauses im Zusammenhang stehen, oder wozu wir aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und von daher verbindlich.

Ostseebad Glowe, im Februar 2024